Geändert am: 21/06/2024
Dürfen nach recht nikotinfreie e-liquids an minderjährige verkauft werden?
Nicht nur in die meisten europäischen Länder, dem Unternehmenssitz von Terpy, dem Onlineshop für e-Liquids aller Art, sondern in ganz Europa gibt es heute eine beeindruckende Anzahl an jungen Rauchern. Laut der vom Nationalen Forschungsrat durchgeführten ESPAD Italia-Studie rauchten 2018 fast 1 Million Menschen und 100.000 italienische Studenten im Alter zwischen 15 und 19 Jahren. Die Vaping-Liquids können ihnen helfen, mit dem Rauchen aufzuhören, aber wir müssen auch die Gesetzgebung für elektronische Zigaretten ohne Nikotin und Minderjährige berücksichtigen.
Es ist in der Tat erwiesen, dass e-Zigarette liquid mit Nikotin für Minderjährige genau wegen des Vorhandenseins von flüssigem Nikotin verboten sind. Aber kann jemand unter 18 Jahren nikotinfreie Dampfprodukte verwenden?
Während Sie den Artikel lesen, finden Sie die Antwort auf diese Frage und können alles über die Gesetzgebung in Bezug auf elektronische Zigaretten und Minderjährige lesen. Fangen wir gleich an!
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Verordnung vom 02. September 2014 des Gesundheitsministeriums über elektronische Zigarettenliquids und Verkauf an Minderjährige
Der Verkauf von Dampfliquids an Minderjährige? Das Gesundheitsministerium hat sich seitens mehrerer Verordnungen geäußert, darunter die letzte, die am 2. September 2014 veröffentlicht wurde. Natürlich ist sie nicht aktuell und es wären einige Aktualisierungen erforderlich, aber damit müssen wir jetzt arbeiten.
Die Verordnung verbietet den Verkauf von „elektronischen Zigaretten mit Nikotin“ an Minderjährige unter 18 Jahren. E-Zigaretten werden jedoch nicht mit der bereits darin enthaltenen Liquids verkauft!
Können Minderjährige die elektronische Zigarette kaufen? Können E-Zigaretten an Minderjährige verkauft werden? Obwohl die Verordnung dies nicht spezifiziert, müssen wir berücksichtigen, dass E-Zigaretten immer Liquids mit Nikotin aufnehmen können. Daher vermeiden autorisierte Verkäufer wie wir bei Terpy den Verkauf von Produkten an Minderjährige, einschließlich elektronischer Geräte.
Was ist mit dem Verkauf von nikotinfreien Liquids an Minderjährige? Die Verordnungen des Gesundheitsministeriums erwähnen es nicht, aber 2018 intervenierte die Zoll- und Monopolbehörde, um es zu spezifizieren. Es ist noch nicht klar, ob er wirklich die Macht hatte, aber so sind die Dinge und im Moment hat niemand sie geändert.
Das Dekret der Zoll- und Monopolbehörde über nikotinfreies Dampfen durch Minderjährige
Die Zoll- und Monopolagentur hat in dem am 16. März 2018 erlassenen Präsidialdekret den Verkauf von Liquids zum Nachfüllen von elektronischen Zigaretten Beschränkungen unterworfen. Die anderen Produkte bleiben auf dem freien Markt.
In dem Dekret erweiterte die Agentur das Verbot des Verkaufs von Dampfliquids an Minderjährige auch in Bezug auf Produkte ohne Nikotin. Die Reaktionen waren natürlich gemischt. Erstens, weil das Gesundheitsministerium in seinen Verordnungen nie nikotinfreie Liquids erwähnt hat, und zweitens, weil die Agentur das Verbot nicht auf Tabakhändler ausgedehnt hat, die zum Verkauf von Dampfprodukten berechtigt sind.
Daher können Minderjährige ab 2018 keine e-Zigarettenliquids mit und ohne Nikotin in den Vaping-Läden, in Apotheken und in entsprechenden Onlineshops kaufen. Sie können jedoch nikotinfreie E-Liquids bei Tabakhändlern kaufen.
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Zweifel an der Verordnung der Zoll- und Monopolbehörde über den Verkauf nikotinfreier Dampfliquids an Minderjährige
Es ist wichtig hervorzuheben, dass das Dekret zum Verbot des Verkaufs nikotinfreier Liquids an Minderjährige aus mehreren Gründen überarbeitet werden müsste. Hier sind die folgenden:
- Das Verbot wird nicht auf Tabakhändler ausgedehnt, daher entsteht eine Ungleichheit zwischen diesen und den Vaping-Läden, Apotheken und entsprechenden Onlineshops.
- Das Gesundheitsministerium hat den Verkauf von nikotinfreien Liquids an Minderjährige nie verboten.
- Ein Liquid für elektronische Zigaretten ohne Nikotin kann leicht nachgestellt werden, indem leicht verfügbare Produkte wie Propylenglykol, pflanzliches Glycerin (das die e-Base bildet) und Lebensmittelaromen durch Minderjährige gekauft werden können.
Können Minderjährige also etwas kaufen, das einen flüssigen Dampf bilden kann?
Theoretisch ja (außer flüssigem Nikotin). In der Praxis verkauft fast niemand – auch in Deutschland nicht – Dampfprodukte jeglicher Art an Minderjährige unter 18 Jahren, um Probleme zu vermeiden.
Auch in unserem Terpy Online-Shop ist es erforderlich, volljährig zu sein, um die Seiten aufrufen und Einkäufe abschließen zu können.
Daher können Minderjährige bis 2020 keine nikotinfreien E-Zigarettenliquids verwenden, um mit dem Rauchen aufzuhören, selbst wenn sie keine gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten.
Sehen Sie es auch so? Lassen Sie es uns gerne einen Kommentar dar und kaufen Sie, wenn Sie volljährig sind, jetzt die besten Vaping-Produkte auf Terpy!