Wie wird die Sicherheit in Europa und in Deutschland gewährleistet?

Geändert am: 27/08/2020

Der Gesundheitsminister ordnete im Februar 2010 an, dass auf der Verpackung von nikotinhaltigen elektronischen Zigarettenflüssigkeiten der Nikotingehalt angegeben wird, und forderte, dass Toxizitätssymbole angebracht werden und dass festgelegt wird, dass Kinder unter 16 Jahren keine nikotinhaltigen elektronischen Zigarettenflüssigkeiten kaufen dürfen.

In der Folge setzte Deutschland auch die sich aus der Richtlinie 2014/40/EU ergebenden Hinweise um, indem es eine Reihe von Maßnahmen zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit vorsah. Insbesondere:

– Die Verpackungen müssen mit kindersicheren Verschlüssen versehen und manipulationssicher sein;

– Auf der Verpackung muss eine Liste der Inhaltsstoffe angegeben werden, deren Qualität und Ungültigkeit garantiert werden muss;

– jegliche Gesundheitsgefährdung und Toxizität muss sowohl auf dem Etikett als auch auf der Packungsbeilage angegeben werden;

– Flüssigkeitsnachfüllungen für elektronische Zigaretten müssen so beschaffen sein, dass sie das Risiko eines Flüssigkeitsaustritts sowohl während der Nachfüllung als auch während der Dampfphase ausschließen;

– müssen alle Hinweise für einen aufgeklärten Umgang mit der elektronischen Zigarette gegeben werden.

Deshalb enthält die Originalverpackung von Terpy eine Anti-Verlust-Scheibe, einen Sicherheitsverschluss und einen Schraubenzieher.