Veröffentlicht auf: 31/08/2020
Zunächst einmal verlangt Deutschland und Italien (da wo unsere Produkte hergestellt werden), dass jede Toxizität auf der Verpackung mit klaren und verständlichen Zeichen und Beschreibungen angegeben werden muss. Darüber hinaus ist hierzulande der Verkauf von E-Zigaretten an Kinder unter 18 Jahren verboten, weil die Ungewissheit über den Schaden besteht und damit die Kinder nicht so früh mit dem Rauchen anfangen.
Europa hat die Sicherheit durch eine Reihe von Vorsichtsmassnahmen verstärkt, unter anderem dadurch, dass:
- Flaschen so vorzubereiten werden, dass sie einen Säuglingssicherheitsverschluss haben, der auch fälschungssicher ist;
- eine Liste mit den flüssigen Inhaltsstoffe auf der Verpackung angebracht ist. Der Hersteller ist verpflichtet, die Ungiftigkeit und Echtheit des Liquids nachzuweisen;
- eventuell bestehende Toxizitäten auf der Packungsbeilage und auf dem Etikett angebracht werden;
- keine Gefahr des Auslaufens der Flüssigkeit besteht;
- Hinweise für einen informierten Umgang mit der elektronischen Zigarette angegeben sein müssen.