Wie wird die Sicherheit in Europa und Deutschland gewährleistet?

Veröffentlicht auf: 02/03/2021

Das Gesundheitsministerium ordnete im Februar 2010 an, dass auf Online-Verpackungen von elektronischen Zigarettenliquids, die kein Nikotin enthalten, die Konzentration und die erforderlichen Toxizitätssymbole angegeben werden müssen. Es wurde auch entschieden, dass Kinder unter 16 Jahren keine nikotinhaltigen Liquids für elektronische Zigaretten kaufen dürfen.

In der Folge hat auch Italien (das Heimatland von Terpy) die Hinweise aus der Richtlinie 2014/40/EU umgesetzt, die eine Reihe von Maßnahmen zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit vorsieht. Im Besonderen:

  • Flaschen müssen für Kinder verschloßen und manipulationssicher sein;
  • Auf der Verpackung müssen die Inhaltsstoffe angegeben werden; Deren Qualität und Ungiftigkeit muss gewährleistet sein;
  • Gesundheits- und Toxizitätsrisiken müssen sowohl auf dem Etikett als auch in der Packungsbeilage angegeben werden;
  • Liquidbehälter für e-Zigaretten müssen so beschaffen sein, dass die Gefahr des Verschüttens von Flüssigkeiten sowohl während oder nach dem Nachfüllen als auch während der Verdampfung ausgeschlossen ist;
  • Alle Indikationen für den bewussten Gebrauch von elektronischen Zigaretten müssen gegeben sein.

Aus diesem Grund enthält die Originalverpackung von Terpy eine auslaufsichere Kappe, einen Sicherheitsstopfen und ein spezielles Gewinde.

Darüber hinaus dürfen Nachfülliquids verkauft werden und – falls enthalten – darf der Nikotingehalt die von der europäischen Tabakproduktrichtlinie (TPD) festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.